Amtssignatur
Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die GEMEINDE/ MARKT/STADTGEMEINDE NAME auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokumenteiner Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß §20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: https://www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur
Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke Marktgemeinde Eberstein gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie als Download am Ende dieser Seite.
Elektronische Signaturprüfung
Über die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH stellt der Bund ein kostenloses Prüfservice zur Verfügung, um die Echtheit der aufgebrachten Amtssignatur/Amtssiegel zu überprüfen.
http://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Markgemeinde Eberstein
Adresse: Unterer Platz 1, 9372 Eberstein
Telefon: 04264/8168
E-Mail: eberstein@ktn.gde.at
Parteiverkehrszeiten: Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Rechtsmitteleinbringung
Rechtsmittel können folgender Form eingebracht werden:
- Persönlich/postalisch: Marktgemeinde Eberstein, Unterer Platz 1, 9372 Eberstein
- Per E-Mail: eberstein@ktn.gde.at
- Per FAX: 04264/8168-17