Gemeindegeschichte
Kleine Geschichte von Eberstein, von HSDoz. Dr. Karl Dinklage
1300 bis 1800
Aus dem 14. Jahrhundert liegen dann Urkunden vor, aus denen ersichtlich ist, wie stark das Burggelände verbaut war. So sind Zeugen der Schenkung einer Hofstatt hinter dem Kirchhof zu Eberstein, des heutigen Pfarrhauses, an die Minoriten zu Wolfsberg durch Elisabeth von Tirol am 06.12.1321 Herr Heinrich aus dem Kirchhof und Herr Ulrich aus dem Baumgarten. Es gab also auch schon einen burglichen Ansitz zwischen dem „Kirchhof“, dem heutigen Schloss, und der Burg Obereberstein; denn nach einem Teilungsbrief vom 01.09.1429 lag der Baumgarten samt einem Acker zwischen der oberen Feste und dem Kirchhof und so ist er noch im Katasterplan von 1828 zu sehen. Laut einem Kaufbrief vom 01.05.1446 war dann allerdings nur noch ein Gemäuer samt Garten zwischen der oberen Burg und der Burg im Kirchhof vorhanden, kein burglicher Ansitz mehr. Das Haus unter der oberen Feste samt Gärten, die dazugehören, von dem ein Lehenbrief vom 10.05.1462 spricht, ist hingegen in dem späteren Dienerhaus neben der Villa Riedl, dessen Oberstock vor kurzem abgetragen wurde, bis jetzt erhalten geblieben.
Um die Mitte des 14. Jahrhunderts gab es jeweils mehrere görzische Lehensleute auf der oberen und der unteren Burg Eberstein. So belehnte König Heinrich von Böhmen, Herzog von Kärnten aus dem Hause Görz, am 25.02.1326 Heinrich von Eberstein mit dem Teil an der unteren Burg zu Eberstein, den der verstorbene Cholo von Eberstein und dann Hermann von Hornberg inne gehabt hatten. 1334 verkauften Heinz von Eberstein und Arnold von Saurau an Erhart von Eberstein einen halben Turm zu Eberstein „im Kirchhof“, also in der unteren Burg, im Eck gelegen, mit den dazugehörigen Hofstätten. Am 13.08.1349 erhielt Paul Merschacher von Graf Meinhart von Görz und Tirol eine Hofstätte auf der oberen Burg zu Eberstein, die vorher sein Schwiegervater Heinrich Chnauber innegehabt hatte, zu Lehen und mußte sich verpflichten, stets zwei ehrbare wohlberittene Diener für den Grafen von Görz auf der Burg zu halten. Und als am 20.03.1378 Wilhelm Sparrenberger mit dem Anteil seines verstorbenen Schwiegervaters Reinprecht von Eberstein an der Feste Eberstein genannt der Kirchhof, also dem unteren Schloss, von Graf Meinhard VII. belehnt worden war, gelobte er, dem Grafen und seinen Hauptleuten ehrbar zu Ross bewaffnet zu dienen.
Die obere Feste zu Eberstein hatte aber dann Ulrich Chnawer von Eberstein laut seinen Erklärungen vom 27.11.1370 und 15.04.1377 schon aIs Ganzes zu Lehen. Am 19.03.1393 verpflichtete sich Mix von Eberstein gegenüber dem Grafen von Görz, 10 Pfund Pfennige auf dieser oberen Feste, auf der er behaust war, zu verbauen. Mit der oberen Feste war das Landgericht verbunden, von dem erstmals 1364 die Rede ist, nachdem Kaiser Karl IV. den Grafen Meinhard von Görz als Reichsfürsten anerkannt hatte. 1376 verzichtete Marx Heuß anstatt seiner Frau Anna von Eberstein auf Feste und Gericht Eberstein. Später wurde es üblich, Burgen und Herrschaften an Verweser gegen hohe Geldsummen zu verpfänden. Hans Rewchel lieh dem Görzer Grafen am 29.03.1407 auf die Feste Eberstein 197 Mark. Bei der Verpfändung an Hans Landliebenberger 1422 werden Amt, Gericht und Vogteien ausdrücklich als Zubehör der Feste Eberstein genannt. Damit sind die Verwaltung, das Gericht und der weltliche Schutz für Kirchen, zu denen auch Wieting zählte, als Zubehör der Feste Eberstein entsprechend herausgestellt. Während diese und andere Verpfändungen durch Wiedereinlösung seitens der Görzer Grafen jederzeit wieder beendet werden konnten, gelang es am 04.03.1436 Lienhart Harracher, Burg und Herrschaft Eberstein mitsamt dem Amt und Gericht für sich und seinen Onkel Andrä Greisenegger auf Lebzeiten pflegschaftsweise von Graf Heinrich IV. von Görz und Tirol eingeantwortet zu erhalten.
„Die untere Feste zu Eberstein genannt der Kirchhof wurde am 01.09.1429 in einem Vertrag zwischen den Enkelinnen des Mix von Eberstein, Dorothea und Elsbeth von Herberstein, erstere verehelichte von Rabenstein, zunächst nicht aufgeteilt, kam aber dann 1433 durch Kauf bzw. Heirat an Moritz WeIzer, der Elsbeth geehelichte hatte. Nach dem Aussterben der Herren von Eberstein verlieh ihm Kaiser Friedrich III. am 22.04.1458 deren Wappen. Einen Teil der unteren Feste, den Turm zu Eberstein, erhielt am 05.04.1430 Oswald von Erolzheim von Graf Heinrich von Görz und Tirol zu Lehen. Am 31.05.1445 wird dieser Erolzheimer Lehensbesitz als Anteil an der unteren Feste Eberstein bezeichnet, 1569 heißt er der Kohlturm. Einen anderen Teil der unteren Feste am Kirchhof verkaufte am 28.04.1437 Otto Mordax an Moritz Welzer.
Als Graf Ulrich II. von Cilli 1456 gestorben war, kam es um dessen Erbe zum Krieg zwischen Kaiser Friedrich III., der einen Erbvertrag von 1443 hatte, und den Görzer Grafen, die sich auf einen Vertrag von 1437 mit den Grafen von Cilli beriefen. Kaiser Friedrich obsiegte und am 25.01.1460 mussten die Görzer im Frieden zu Pusarnitz ihren ganzen Kärntner Besitz an den Kaiser abtreten, darunter auch Eberstein. Diese Feste verlieh nun der Kaiser am 27.05.1461 an Andrä Greisenegger und am 23. 9. desselben Jahres begabte er diesen seinen Kämmerer zu den Schlössern Eberstein und Hornburg auch mit dem HaIs – und BIutgericht und dem Recht, Stock und GaIgen zu halten, dessen Gemäuer heute noch zu sehen ist. Aber die untere Feste an der Stelle des heutigen Schlosses war größtenteils in den Händen Moritz Welzers. Das war ein Dorn im Auge des Greiseneggers, weswegen er am 26.01.1465 vom Kaiser die Genehmigung erreichte, das Landgericht, das Fisch- und Jagdrecht sowie den Schutz der Kirchen, die sogenannte Vogtei, vom Schloß Eberstein zum Schlosse Hornburg zuziehen und das Schloß Eberstein danach abzubrechen und zu vernichten, wann ihm das am füglichsten wäre. Diesem Abbruch unterlag nicht nur das Schloß Obereberstein, sondern auch Untereberstein und darauf hatte es Andrä Greisenegger abgesehen, um seinen Ebersteiner Konkurrenten Welzer zu treffen; denn sonst wäre es ihm schwerlich eingefallen, seine eigene Burg abbrechen zu wollen. Obereberstein war aber bereits weitgehend verfallen und daher nicht mehr von großem Wert; mit der Zerstörung Unterebersteins traf aber der Greisenegger seinen Nachbarn Weher empfindIich. Als Veit Weher, der Nachfolger des Moritz, am 29.09.1474 von Wolfgang von Erolzheim dessen Teil an dieser Burg kaufte, wird sie ausdrücklich als öde Feste Eberstein, ehedem der Kirchhof genannt, bezeichnet, lag also in Ruinen. Veit WeIzer hatte aber wieder Mut zum Aufbau und Viktor Weher vollendete ihn im 16. Jahrhundert; denn der gewalttätige Andrä Greisenegger, der mit dem ungetreuen gegen den Kaiser aufständischen Andreas Baumkircher gemeinsame Sache gemacht hatte, war am 23.04.1471 auf kaiserlichen Befehl in Graz zusammen mit diesem enthauptet worden. Andräs Sohn Adrian Greisenegger erhielt von Kaiser Maximilian im Jahre 1500 dessen Ebersteiner Besitz wieder zurück. Von der oberen Feste oder dem alten Burgstall Eberstein, wie sich eine Urkunde vom 12.06.1560 ausdrückt, gab es bei deren Erwerb durch Siegmund Weher von den Gläubigern der Greiseneggerischen Güter am 02.05.1581 nur noch einen Turm, der sich wohl auf dem höchsten Felsen von Hocheberstein erhob. Als Johann Weichard Freiherr von Valvasor 1688 in Nürnberg den Text zu seiner Landbeschreibung des Erzherzogtums Kärnten veröffentlichte, da war Alteberstein ganz öd. Was wunder, daß heute auf dem steilen bröckeligen Felsen so gut wie keine Spur mehr von Obereberstein gefunden werden kann nachdem Schloß und Herrschaft Eberstein anläßlich der Auswanderung der zum evangelischen Glauben übergetretenen Weher, die um 1600 auch einen lutherischen Prediger auf dem Schlosse hatten, am 31.01.1633 käuflich an Georg David ChristaInigg in St. Veit übergegangen war. Selbst in diesem Kaufvertrag erscheint nur noch das untere Schloß im Kirchhof, des oberen geschieht keine Erwähnung mehr. Bis 1935 blieben die 1709 zu Freiherren und 1721 zu Grafen erhobenen Christalnigg im Besitze des Schlosses und der Herrschaft Eberstein.
Die zentrale Siedlung der Herrschaft bildete das Dorf Eberstein im Görtschitztale, es zum Markte zu machen, reizte wegen der damit für den Marktherrn gegebenen Erhöhung der Einkünfte. Denn vom Verkauf der Lebensmittel und der Warenerzeugung durch Gewerbetreibende, von Mauten und Zöllen sowie den Standgeldern der Jahrmärkte ging bare Münze ein und durch die Gasthäuser und Handwerker wurde die Bevölkerung eines großen Teils des Görtschitztales angezogen. Aber nur der Kaiser oder der Landesfürst konnte Marktrecht und Zoll verleihen. Bis ins 14. Jahrhundert gibt es keinen Hinweis auf marktliche Funktionen in Eberstein. Von dem landwirtschaftlichen Meierhof des Klosters Millstatt in Eberstein, in dessen Scheune am 05.04.1282 Cholo von Eberstein mit Abt Friedrich von Millstatt ein Rechtsgeschäft abschloss, haben wir gehört, auch das Stift Viktring wurde um 1190 von den Söhnen Heinrichs von Trixen mit 3 Bauernhuben in Eberstein begabt. Das Grundbuch der vorderen Grafschaft Görz aus dem Jahre 1299, das sowohl in Lienz wie in Beintal bei Winklern die Zinse der dortigen Markthofstätten an den Grafen aufzählt, weiß in Eberstein von keinem Gewerbetreibenden zu berichten. Auch ein Gasthaus wird dort nicht erwähnt, lediglich die Mühle unter dem Schloss, die aber damals nur als landwirtschaftlicher Nebenbetrieb galt. Der Untere Platz war offenbar schon vorhanden, denn ein kleines Anwesen am Platz („Platea“) halte jährlich dem Grafen 2 Vierling Hafer und 60 Eier abzugeben, ebensoviel ein benachbartes und die gleichen Reichnisse der Amtmann, dessen Keusche auch im späteren Eberstein zu finden ist. Der landwirtschaftliche Charakter dieser Güter ist eindeutig.
Anders wird das seit dem späten 14. und namentlich im 15. Jahrhundert. Da werden in einer Urkunde vom 31.05.1445 als Zubehör des Teils Oswalds von Erolzheim am unteren Schloss Eberstein Hofstätten im Dorfe Eberstein angeführt, auf denen Urban Kürschner ansässig ist bzw. die FIeischbänke stehen, und es ist feststellbar, daß es sich dabei um die Anwesen Unterer Platz 10 vlg. Kürschner und Unterer Platz 11 vlg. Fleischhacker handelt. Als Oswalds Erbe Wolfgang von Erolzheim dann am 29.09.1474 seinen Anteil an der inzwischen von Andrä Greisenegger laut kaiserlicher Erlaubnis von 1465 zerstörten und daher öden unteren Feste Eberstein, ehemals der Kirchhof genannt, an Veit Welzer verkauft, da wird als Zubehör jetzt im „Markt Eberstein“ wieder die Keusche genannt, die nun Jörg Kürschner inne hat (Unterer Platz 10), dazu eine solche, auf welcher der Grafenschuster sitzt, also das Anwesen Unterer Platz 1 vlg. Herrenschuster (heute Gemeindeamt); andere Hofstätten werden nicht näher beschrieben. Zum Teil des Otto Mordax am unteren Schloss Eberstein, den dieser am 28.04.1437 an Moritz Welzer verkauft, gehören 2 Hofstätten „in dem Dorfe zu Eberstein“, auf deren zweiter ein Schmied saß, also wahrscheinlich die Kreuzschmiedkeusche des Grundbuchs der Herrschaft Eberstein von 1782 (heute Unterer Platz 15), während die erste ein gewisser Kaltenstuber inne hatte. Dieser begegnen wir wieder im Lehenbrief Kaiser Friedrichs III. für Jörg Weher vom 10.05.1462, in welchem der ganze welzerische Lehenbesitz zusammengefaßt ist, nämlich das Schloss Eberstein im Kirchhof und des Otto Mordax Teil daran. Darum gehören hierher auch 3 weitere nicht näher bezeichnete Hofstätten zu Eberstein und dann je eine, welche die Niclasin bzw. der Laser inne hattet. Diese hatte samt einem Bauerngut zu Hofferen (heute vlg. Höffernig) Moritz Weher, der Vorgänger des Jörg, am 24.08.1434 von Elsbeth, der Tochter des Hans von Eberstein und Gattin des Hans Spies, gekauft und sie werden in der betreffenden Urkunde als „czwo Höffstat gelegen zu Eberstain in dem Markcht“, 2 Hofstätten zu Eberstein indem Markt , bezeichnet. Als diese Liegenschaften Hans von Eberstein am 21.03.1399 von den Grafen Heinrich und Johann Meinhart von Görz zu Lehen erhielt, werden sie als zwei Höfe zu Höfern ob Eberstein und „zwen Hewser ze Eberstain in dem Dorffe“ beschrieben. Wir sehen: zwei Bezeichnungen, Markt und Dorf, wechseln für die Ortschaft Eberstein im späten Mittelalter. Der Rechtscharakter ist also nicht eindeutig bestimmt; aber jeder, der die Merkmale eines Marktes im Mittelalter und der neueren Zeit kennt, ersieht aus der Nennung so vieler Hofstätten, die schon im 15. Jahrhundert oft deutlich als Gewerbebetriebe gekennzeichnet sind, daß Eberstein vor 500 Jahren faktisch eine Marktgemeinde ist, gleichgültig ob ihr das Marktrecht tatsächlich verliehen wurde oder nicht. Ein Blick auf die Verteilung der Gewerbe im Orte, wie wir sie in dem Katasterplan von 1828 aus den Grundbüchern der Herrschaft Eberstein von 1751 bis 1793 eingetragen haben, läßt zu den mittelalterlichen Handwerkernennungen am Unteren Platz noch 2 Bäcker, den einen unmittelbar neben den mittelalterlichen Fleischbänken und daher sicher ebenso alt (Unterer Platz 12), einen Lederer (Unterer Platz 13), dann neben dem bereits mittelalterlich bezeugten Grafenschuster, später Herrenschuster (Unterer Platz 1) einen zweifellos gleich alten Herrenschneider, im Mittelalter sicherlich Grafenschneider (Bauparz. 70, jetzt abgerissen), erkennen, dazu einen Bader (Bauparz. 30), sowie einen Weber und Gastwirt (Unterer Platz 4). Die Hofstätte eines Webers kommt zu Eberstein schon am 01.09.1429 urkundlich vor. Dann folgen im Tale des Tissäckerbaches am sogenannten Oberen Platz, der früher nur ein breiter Weg war, auf der Nordseite der Binder, Färber, Walker, Fischer, Bleier (heute Bleimaier) und Weber, dazu südlich von oben wieder zum Unteren Platz zurückkehrend der Jäger, Sprinzschmied, Schwarzhafner, Nagelschmied, Glaser, Amtmann, Schuster, Bräuer (Gasthaus Braunudel, heute Liegl), Schlosser, Kramer und Wagner. Auf das heutige Kaufhaus Ruhdorfer (Gritzner Unterer Platz 2) ist die Kramerei um 1800 übertragen worden.
In der Ortsmitte, wo die Häuser Unterer Platz 3 und 4 offenbar auf den alten gräflichen Meierhof zurückgehen und sich im Hause 4 ein für solche Amtshöfe typisches gekuppeltes Renaissancefenster der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts befand, sind die ältesten Gewerbebetriebe seit alters für die Versorgung der Besatzung der beiden Burgen Ober- und Untereberstein notwendig gewesen, nicht nur Grafenschuster und Herrenschneider, auch Kürschner, Schmied, Lederer, Bäcker und Fleischhacker. 1840 wird darauf hingewiesen, dass in Eberstein seit unvordenklichen Zeiten 2 Jahrmärkte abgehalten wurden. Solche gab es in Kärnten auch in Orten ohne ausdrückliches Marktrecht, z. B. in Fresach. Aber das wesentliche ist die Zusammensetzung der OrtsbevöIkerung Ebersteins schon im Spätmittelalter und erst recht in jüngerer Zeit aus Gewerbetreibenden. Die Grafen von Görz konnten es, seitdem Kaiser Karl IV. den Grafen Meinhart VII. als Reichsfürsten anerkannt hatte, in Eberstein wagen, eine Marktsiedlung einzurichten und all die kleinen Markthofstätten anlegen zu lassen, deren mangelnde Grundzubehör bäuerliche Nutzung ausschloß. Im oben zitierten Lehenbrief für Hans von Eberstein vom 21.03.1399 lernen wir die ersten marktIichen Häuser in Eberstein kennen, die sich von den bäuerlichen Huben grundsätzlich unterscheiden. Eine ausgesprochene Marktrechtsverleihung für den zwischen den Besitzungen des Kärntner Herzogs und des Erzbischofs von Salzburg exponierten Ort wagten die Grafen von Görz aber nicht sie setzten nur die Tat der Marktgründung. In den Urkunden vom 24.08.1434 und 29.09.1474 wird die Markteigenschaft Ebersteins im 15. Jahrhundert ausdrücklich hervorgehoben. Mit der letzteren erwarb Veit Welzer den letzten ihm noch fehlenden Teil des durch Andrä Greisenegger grausam zerstörten unteren Schloßes Eberstein und konnte 1475, also jetzt vor 500 Jahren, an den Wiederaufbau gehen. An dem Bau der Georgskirche nahmen die Gewerbetreibenden Ebersteins, denen auch in der Folge die Kirchenbeleuchtung oblagt, großen Anteil. Nirgendwo im ganzen Lande Kärnten und weit darüber hinaus gibt es aus jener Zeit vor 500 Jahren eine solche Schaustellung bürgerlicher Wappen, wie auf den Gewölbeschlußsteinen der Georgskirche, sei es der Zimmermann, der Zeugschmied, der Schlosser, der Faßbinder mit der Butte für die Reben – auch Weinbau ist damals in Eberstein bezeugt, der Hammergewerke mit seinem Schwanzhammer samt Amboß, der Stuckhütteninhaber mit seinem Setzeisen zum Zerspalten der Roheisenstücke oder der Schneider mit seiner Schere. Die Anfangsbuchstaben ihrer Namen sind jeweils beigesetzt, denn in Eberstein gab es laut einer Urkunde vom 10.05.1462 bereits eine SchuIe, wie sie damals in keinem Dorf und nur in wenigen Märkten existierte, sondern fast nur den Städten vorbehalten war.
Daran kann die Tatsache nichts ändern, dass in einer Vereinbarung zwischen Leonhard Weher und Hans Georg von Greisenegg vom 12.06.1560, in der jeder dem anderen 3 Gasthäuser in Eberstein zugesteht, ausdrücklich betont wird, dass sich an diesem Vertrag auch dann nichts ändern solle, wenn die „Marktgerechtigkeit, die etliche, wie sie vermeinen, haben sollen, erlangt würde“. Johann Weichard Freiherr von Valvasor, der in seiner 1681 in Wagensperg in Krain und 1688 in Nürnberg erschienenen „Landbeschreibung des Erzherzogtums Kärnten“ die Städte, Märkte und Burgen Kärntens abbildet und beschreibt, nennt Eberstein auf dem Kupferstich mit Recht „Markt“ und sagt aus eigener Anschauung nach der Beschreibung des Schlosses auf seinem hohen Felsen: „Unter diesem Schloss ist ein kleiner Markt, auch Eberstein genannt, dadurch das Wasser Görtschitz fließt.“ Auf Valvasor bezieht sich Karl Wilhelm Mayer in seiner 1796 in Klagenfurt erschienenen „Statistik und Topographie des Herzogthums Kärnten“, wenn er den „Ort in der Ebene mit vielen Häusern“ unter dem Schlosse Eberstein einen Markt nennt.
Nachdem die Pfarre Eberstein in der Gegenreformation nicht wieder errichtet, sondern erst am 24.05.1764 durch Karl Theodor Graf von Christalnigg eine Benifiziatenstelle neu gestiftet und 1788 eine Lokalkaplanei bewilligt, ebenso die gleichfalls eingegangene SchuIe aufgrund des Volksschulgesetzes Maria Theresias um 1780 wieder eingerichtet worden war, hatte die Tatsache der regelmäßigen Abhaltung von Jahrmärkten in Eberstein am Michaelitag, dem 29.09., und am Johannistag, dem 27.12., „seit unvordenklichen Zeiten“ die Folge, dass Kaiser Ferdinand am 26.1.1840 dem „Markte Eberstein“ diese bestätigte. Trotz dörflicher Verfassung mit nur 2 Gemeindevorstehern an der Spitze des Ortes Eberstein als weltlicher Verwaltung, einem alljährlich am 1. Mai von den Ortseinwohnern gewählten und einem von der Herrschaft bestimmten und bei Amtierung eines Ortsrichters und zweier Geschworenen als Gerichtsbehörde, die 1787 weder lesen noch schreiben konnten, geschah es in Anbetracht der Benennung Ebersteins als Markt im kaiserlichen Jahrmarktsbestätigungsbrief, daß im Jahre 1844 durch Albert Tonitz, Pfleger der Schutzherrschaft Eberstein „infolge obergerichtlichen Auftrages vom 4. Juli 1844“ von amtswegen ein „Haupt- und Grundbuch über die zum untertänigen Schutzmarkte Eberstein untertänigen Realitäten“ angelegt wurde und bis 1885 in Gebrauch war. Aus den gleichen Gründen wird im offiziellen Handbuch des Herzogtumes Kärnten für das Jahr 1856, das im Präsidialbüro der Kärntnerischen Landesregierung zusammengestellt wurde, Eberstein offiziell unter den Kärntner Märkten aufgezählt. Und noch im Jahre 1871 bezeichnet der Oberlandesgerichtsrat Michael Freiherr von Jabornegg-Altenfels in seinem Buch „Kärntens römische Altertümer“ Eberstein als Marktflecken.