Zweckzuschuss “Gebührenbremse”

Die Bundesregierung hat am 12. Oktober 2023 einen einmaligen Zweckzuschuss in der Höhe von € 150 Mio. zur Abfederung der Teuerung für die BürgerInnen beschlossen. Das Land Kärnten erhält davon einen einmaligen Zuschuss in Höhe von € 9.437.902,00 zum Zweck der Finanzierung der Senkung von Gebühren für die Benützung kommunaler Einrichtungen (Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallbeseitigung). Die Verteilung der Mittel an die Gemeinden richtet sich nach der jeweiligen Einwohnerzahl und so erhält die Marktgemeinde Eberstein einen Anteil von € 20.454,00.
Im Fokus des Zweckzuschussgesetzes steht die Entlastung der GebührenzahlerInnen. Dieses Ziel wird durch die Zuweisung der Mittel in den Müllgebührenhaushalt insofern erreicht, da insbesondere inflationsbedingte erforderliche Gebührenanhebungen derzeit nicht erfolgen müssen. Durch die Unterstützung des Gebührenhaushaltes für die Müllbeseitigung werden alle GemeindebürgerInnen entlastet, da die Abfallgebühren für alle Wohnobjekte vorgeschrieben werden.
Basierend auf dieser Begründung beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung am 29.4.2024 einstimmig, für das Jahr 2024 auf eine Erhöhung der Bereitstellungs- und Entsorgungsgebühren zu verzichten und den Zuschuss aus der Gebührenbremse in der Höhe von € 16,72 pro Einwohner (EW Stichtag 31.10.2021) für den Gebührenhaushalt Abfall zu verwenden.

Scroll to top