Fundamt

Das Fundrecht regelt den Umgang mit verlorenen und vergessenen beweglichen Sachen. Wer eine fremde, verloren gegangene oder vergessene Sache findet, ist zur Abgabe bei der Fundbehörde verpflichtet.

Sollten Sie Gegenstände (z. B. Handy, Schlüssel, Brillen, Geldbörsen, Räder) finden, melden Sie dies Bitte unverzüglich bzw. bringen Sie diese auf das Marktgemeindeamt. Alle abgegebenen Fundgegenstände werden gegen entsprechenden Eigentumsnachweis dem Besitzer ausgefolgt.

Das Gleiche gilt mit Gegenständen die Sie selbst suchen, fragen Sie bei uns am Marktgemeindeamt nach, oft wurden die Gegenstände bereits gefunden bzw. wir nehmen den Fund auf und melden uns sobald das Gesuchte gefunden wurde.

 

Verlustanzeigen
Wenn sie einen Gegenstand verloren haben und eine Verlustanzeige benötigen, wenden Sie sich bitte an das Marktgemeindeamt Eberstein.